
Kirchenaustritt und die Folgen
Kirchenaustritt
Lassen Sie uns daher Ihre Entscheidung zum Kirchenaustritt verstehen. Geben Sie uns die Chance zum Gespräch!
Ein wichtiger Anlass für den Austritt ist vermutlich der Wegfall der Kirchensteuer.
(Was passiert eigentlich mit der Kirchensteuer? Siehe unten)
Daneben hat Ihr Austritt aber aber auch diese Folgen:
Keine Taufe ihres Kindes (ein Elternteil muss katholisch sein).
Keine Erstkommunion/Firmung ihres (ungetauften) Kindes.
Sie können nicht Taufpate sein.
Keine kirchliche Hochzeit (bzw. ein Ehepartner muss katholisch sein).
Keine kirchliche Beerdigung.
Einschränkung bei der Möglichkeit zur kirchen-gemeindlichen Mitwirkung (gewählte Ämter, Organist, Betreuung von Gruppen)
Arbeitsrechtliche Konsequenzen (bis hin zur Kündigung) bei kirchlichem Arbeitgeber möglich.
Das ist sehr verkürzt und vereinfacht dargestellt. Im Einzelfall können besondere Regelungen möglich sein. Bei Bedarf und Fragen besprechen Sie diese Dinge einfach mit Ihrem Pfarrer.
Kircheneintritt
Und wenn Sie nach einem Kirchenaustritt überlegen wieder einzutreten: www.mach-dich-auf-und.com
Weitere Informationen:
Gute und umfassende Informationen zu Finanzen im Erzbistum Freiburg:
Informationen zur Kirchensteuer
Und für was das Geld ausgegeben wird: siehe Finanzbericht (z.B.: über 30 % für Soziales und Bildung)


