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Kirchenaustritt und die Folgen

 

Kirchenaustritt

Genug von der Kirche? Sie wollen austreten weil ...?
Das würde uns nun auch interessieren. 
Der Kirchenaustritt ist ein formaler Akt. Wer aus der Glaubensgemeinschaft austreten möchte, muss sich aufgrund des Gesetzes an staatliche Stellen wenden; nicht an die Kirche. 
Uns ist Ihr Kirchenaustritt aber keineswegs gleichgültig. Mit jedem einzelnen geht ein Stück der Vielfalt und Lebendigkeit der Kirche verloren! Das erfahren zu müssen, schmerzt uns als christliche Gemeinde.
Lassen Sie uns daher Ihre Entscheidung zum Kirchenaustritt verstehen. Geben Sie uns die Chance zum Gespräch! 
Deshalb laden wir Sie herzlich ein, bei einem persönlichen Treffen oder Gespräch über die Gründe Ihrer Entscheidung und über Glauben und Kirche, Evangelium und Leben zu sprechen. 
Wenn Sie uns lieber anonym eine Rückmeldung geben wollen, können Sie dieses Formular verwenden.
 
 

Ein wichtiger Anlass für den Austritt ist vermutlich der Wegfall der Kirchensteuer.
(Was passiert eigentlich mit der Kirchensteuer? Siehe unten)

Daneben hat Ihr Austritt aber aber auch diese Folgen:

Keine Taufe ihres Kindes (ein Elternteil muss katholisch sein).
Keine Erstkommunion/Firmung ihres (ungetauften) Kindes.
Sie können nicht Taufpate sein.
Keine kirchliche Hochzeit (bzw. ein Ehepartner muss katholisch sein).
Keine kirchliche Beerdigung.
Einschränkung bei der Möglichkeit zur kirchen-gemeindlichen Mitwirkung (gewählte Ämter, Organist, Betreuung von Gruppen)
Arbeitsrechtliche Konsequenzen (bis hin zur Kündigung) bei kirchlichem Arbeitgeber möglich.

Das ist sehr verkürzt und vereinfacht dargestellt. Im Einzelfall können besondere Regelungen möglich sein. Bei Bedarf und Fragen besprechen Sie diese Dinge einfach mit Ihrem Pfarrer.

Kircheneintritt

Und wenn Sie nach einem Kirchenaustritt überlegen wieder einzutreten: www.mach-dich-auf-und.com

 

Weitere Informationen:

Gute und umfassende Informationen zu Finanzen im Erzbistum Freiburg
Informationen zur Kirchensteuer
Und für was das Geld ausgegeben wird: siehe Finanzbericht (z.B.: über 30 % für Soziales und Bildung)

 
Ostergarten 2026